Frankfurter Erklärung des Privatärztlichen Bundesverband PBV, anlässlich des Tags der Privatmedizin am 30. November 2019
Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den leistungsfähigsten Gesundheitssystemen weltweit. Entscheidender Grund dafür ist das bewährte duale System von
gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Nur dieses System bringt die Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit des Patienten als Momentum in die Weiterentwicklung
unseres Gesundheitssystems. Die freiberufliche Leistungserbringung von Ärzten und Zahnärzten bringt ständig neue Impulse im Streben nach der bestmöglichen Behandlung hervor. Letztlich profitieren
alle Patienten – ob kassen- oder privatversichert – im Ergebnis von diesem dualen System, dabei sollte die Entscheidung für eines der Versicherungssysteme dem mündigen Patienten überlassen
werden.
Die ärztliche und zahnärztliche Therapiefreiheit trägt den medizinischen Fortschritt stetig in die deutsche Gesundheitsversorgung. Sie bewahrt das Gesundheitssystem insgesamt verlässlich vor
Erstarrung und Stillstand, weil die Entscheidung über die jeweils bestmögliche und sachgerechte Therapie allein in der Verantwortung des Behandlers liegen muss und frei von der Erfüllung von
politischen Zielvorgaben, Beeinflussung durch den Staat oder Versicherungen sein sollte. Sie befördert auf diesem Weg jeweils beste medizinische Diagnose- und Therapiekonzepte. Das Ergebnis für
den Patient ist individuelle Fürsorge und Versorgung, die frei ist von Reglementierungen und Sachzwängen und vom behandelnden Arzt nur den Patienten gegenüber zu verantworten ist.
Grundlage für die freiberufliche Tätigkeit des Arztes ist dabei eine Gebührenordnung (GOÄ), die den Fortschritt der Medizin sachgerecht abbildet und die Honorierung fair und transparent
ausgestaltet. In diesem Sinne gewährleistet die GOÄ nicht nur die Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit der medizinischen Versorgung in Deutschland, sondern ist gleichzeitig aktiver
Verbraucherschutz, der durch klare Rahmensetzung den Patienten vor finanzieller Überforderung schützt.
Die derzeit gültige GOÄ stammt aus dem Jahr 1996 und wurde aufgrund jahrzehntelanger, schuldhafter Verweigerung der Politik nicht aktualisiert. Diese Aufgabe hat die Ärzteschaft auf
ausdrücklichen Wunsch der letzten Bundesgesundheitsminister selbst geschultert und im Vertrauen darauf, dass die Politik ihrerseits auf dieser Grundlage ein Verordnungsverfahren in Gang setzt,
sobald die Vorarbeiten abgeschlossen sind, überdies eine Verständigung sowohl mit der PKV als auch der Beihilfe über Leistungsinhalte und Bewertungsfragen vorangetrieben.
Die Unterzeichner der Frankfurter Erklärung des Privatärztlichen Bundesverband (PBV) fordern den für den nächsten Schritt verantwortlichen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
auf, die gegebene Zusage des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums einzuhalten und das geplant zum Jahresanfang bereitstehende Leistungsverzeichnis ohne Verzögerung auf den Weg zu bringen,
um die Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung zu sichern. Die neue GOÄ bildet den Stand der modernen Medizin ab und wurde unter Beteiligung der ärztlichen
Berufsverbände und Fachgesellschaften entwickelt. Die Ärzteschaft hat als freier Berufsstand einen Anspruch auf eine aktuelle Gebührenordnung!
Unterstützt von: