die Stiftung KinderHerz hat uns gebeten, bei der Beschaffung dringend benötigter Materialien zur Patientenversorgung in ukrainischen Kinderkliniken zu helfen. Mit ihrem KinderHerz-Nothilfefonds Ukraine unterstützt die Stiftung seit Beginn des
Krieges insbesondere Kinder, die in den Krisengebieten auf medizinische Versorgung angewiesen sind.
Leider ist die Situation weiterhin dramatisch. Unter schwersten Bedingungen kämpfen unsere Kollegen in den Kinderkliniken dort jeden Tag um eine halbwegs hinreichende medizinische Versorgung,
besonders auch von herzkranken Kindern und Neugeborenen. Aus diesem Anlass bitten wir Sie heute um Unterstützung für die Partnerkliniken der Stiftung KinderHerz in Kiew und Lwiw, die sehnlichst
auf eine für Ende April anstehende Hilfslieferung warten.
Auf direktem Transportweg kommt Ihre Hilfe Ihre genau dort an, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Denn durch den ständigen Kontakt mit beiden Krankenhäusern seit Kriegsbeginn weiß die
Stiftung genau, welche Versorgungsengpässe es dort gibt. In folgenden Bereichen ist der Bedarf aktuell am größten:
Haben Sie in Ihrem Praxisbestand etwas, was Sie in diesem Zusammenhang spenden können? Jede Spende hilft!
Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich an dieser dringenden Hilfsmittellieferung mit einer Sachspende beteiligen und den im Krieg lebenden Kindern und Familien zur Seite stehen. Damit schenken Sie
den Kollegen in den Kinderkliniken vor Ort die Möglichkeit, ihren kleinen Patienten weiter mit dem Nötigsten helfen zu können und den betroffenen Eltern einen echten Lichtblick!
Sie haben kein Material übrig, möchten aber trotzdem helfen?
Die Stiftung KinderHerz beschafft aktuell auch Medizintechnik für die Kliniken; dabei kann auch Ihre finanzielle Unterstützung helfen:
Stiftung KinderHerz, Deutsche Bank AG
IBAN DE41 1007 0024 0053 1616 00 - Stichwort Ukraine
So kommt Ihre Spende sicher an:
Stellen Sie Ihre Sendung als Päckchen/Paket zusammen und legen Sie auf jeden Fall eine kurze Packliste bei, was sich in Ihrem Hilfspaket befindet. Aus zolltechnischen Gründen muss die Spedition,
die den Versand als kostenlose Leistung übernimmt, eine Gesamtliste der Hilfsgüter übergeben können.
Senden Sie Ihr Paket bitte an folgende Adresse:
Stiftung KinderHerz
Weserstraße 101
45136 Essen
Dort wird Ihr Spendenpaket für die Gesamtlieferung konfektioniert.
Sollten Sie Geräte abgeben können, dann wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an die
Stiftung KinderHerz, Frau Stine Grund
Durchwahl 0201 - 201 865 831 22;
E-Mail: s.grund@stiftung-kinderherz.de
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie gerne Frau Grund.
Sie steht für alle Auskünfte zur Verfügung.
Der aktuelle Mutterpass für Privatärzte ist ab sofort erhältlich.
Format A5, 32 Seiten, fester Umschlag.
Der Mutterpass ist für 2 Schwangerschaften ausgelegt.
Die im Rahmen der Corona-Pandemie erarbeiteten Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen waren bis zum 31.12.2021 befristet und wurden nicht verlängert!
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 09./10.12.2021 eine Abrechnungsempfehlung zur telemedizinischen Erbringung von Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen
Erkrankungen beschlossen, die die „Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen“ unbefristet fortsetzen.
Die Krankschreibung per Videosprechstunde ist in die Regelversorgung übergegangen.
Folgendes ist allerdings zu beachten:
Für wie lange eine Arbeitsunfähigkeit (AU)-Bescheinigung, so die Bezeichnung im Behördendeutsch, per Video-Chat ausgestellt werden kann, ist unterschiedlich.
Wer dem behandelnden Arzt bekannt ist, kann bis zu 7 Tage auf diesem Weg krankgeschrieben werden. Danach ist für eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein persönlicher Praxisbesuch erforderlich.
Wer bei dem Arzt bislang nicht in Behandlung war, maximal 3 Tage.
Für eine Krankschreibung per Videosprechstunde wird generell vorausgesetzt, dass die Erkrankung eine Einschätzung im Video-Chat zulässt. Ein Anspruch von Krankenversicherten auf Krankschreibung auf diesem Weg besteht nicht. Der Arzt entscheidet, ob eine AU-Bescheinigung auf Grundlage einer Videosprechstunde ausgestellt wird.
Die Honorarkommission hat empfohlen, beide Gebührensysteme getrennt zu reformieren, damit sollte der Weg für die fertig vorliegende GOÄ-Novelle frei sein. Konkret bedeutet das „Urteil“ der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) – es soll keine einheitliche Gebührenordnung geben!
Dies ist eine eindeutige Absage an eine Bürgerversicherung, das müsste nun auch der Opposition (nicht nur der SPD) klar werden. Eine Bürgerversicherung würde nach Berechnungen der KOMV mit etwa 7 Mrd. Euro Mehrkosten/Jahr zu Buche schlagen „und dennoch keine Versorgungsprobleme lösen“, heißt es im Bericht „der niedergelassene Arzt 03/20“.
„Aus dem Bericht der KOMV kann man völlig richtig schließen, dass es jetzt keinen Hinderungsgrund mehr für eine GOÄ-Reform gibt“, bekräftigte der Bundesvorsitzende Dr. Dirk Heinrich im Podcast der Ärzte Zeitung. Da ist er sich mit BÄK-Präsident Klaus Reinhardt (und dem PBV) einig.
Wenn es denn im Mai, oder später, zu einem Deutschen Ärztetag kommen sollte, solle entschieden werden, die GOÄ dem Gesundheitsminister vorzulegen. Würde sich die SPD, die schließlich diese
Kommission als Voraussetzung für eine Regierungskoalition gemacht hatte, immer noch verweigern, wäre das ein „Casus Belli“.
Soweit der Ausblick auf eine „geregelte Arbeit“ für die Tage nach den Sonderbedingungen durch Corona.
Ihre Vorstandschaft des PBV
Liebe Mitglieder, vielleicht haben Sie auch Post von der BGW bekommen. Alle Arztpraxen müssen zeitnah eine Arbeitsschutzbetreuung nachweisen.
Der PBV hat deswegen einen Rahmenvertrag mit BAU-Medizintechnik in Remscheid geschlossen. Dieser sieht Einsparungen von 10 bis 15 % pro Praxis gegenüber den normalen Tarifen vor.
Sie erreichen BAU-Medizintechnik unter folgender Anschrift: Dorfmühler Straße 14-16 | 42855 Remscheid |
Telefon 02191 696060 | Fax 02191 6960669 | info@bau-gruppe.com | www.bau-medizintechnik.com
Die genaue Kostenaufschlüsselung können Sie auch in unserem Sekretariat bei Frau Schroeter erfragen.
In Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner CarFleet24 bietet der PBV ab sofort für seine Verbandsmitglieder und deren Familienangehörigen und Mitarbeiter Neufahrzeuge zu Sonderkonditionen – direkt vom deutschen Vertragshändler. Dank eines eigenen bundesweiten Händler-Netzwerks vermittelt CarFleet24 Neuwagen der meistgefragten Automarken jederzeit kompetent, seriös, zuverlässig und günstig.
Vorteile für PBV-Mitglieder
Nach Anmeldung können Sie uns Ihre Inseratinhalte per Online-Formular zusenden.